STRAFRECHT
Unsere Anwaltskanzlei befasst sich ebenfalls mit dem Strafrecht für Gemeinden. Unsere Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrung bei der Lösung verschiedenster strafrechtlicher Fälle, die insbesondere die Vertretung von Gemeinden als geschädigte Subjekte betreffen. In diesem Bereich bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, einschließlich Beratungen für Geschädigte, Erstellung von Strafanzeigen, Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren sowie die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatz immaterieller Schäden.
Darüber hinaus bieten wir Beratungen im Bereich der Kriminalprävention an, erstellen Rechtsanalysen von Dokumenten sowie von beabsichtigten Verfahren und Transaktionen, beteiligen uns an der Durchführung interner Untersuchungen und unterstützen zudem bei internen Richtlinien zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Compliance).
Die Vorteile unserer Schulungen und Seminare für Städte und Gemeinden umfassen:
- Sicherstellung der rechtlichen Vertretung von Geschädigten in Strafverfahren einschließlich der Durchsetzung von Ansprüchen.
- Beratung im Bereich Prävention und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Rechtsanalysen von Rechtsdokumenten und geplanten Verfahren, Teilnahme an internen Untersuchungen.
- Beratung für Geschädigte einschließlich Einreichung einer qualifizierten Strafanzeige.
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Bezifferung und Geltendmachung von Ansprüchen.
