GRÜNDUNG VON KÖRPERSCHAFTEN

Unsere Anwaltskanzlei bietet Rechtsdienstleistungen für Gebietskörperschaften im Bereich der Gründung oder Errichtung von Gesellschaften an. Wir unterstützen unsere Klienten bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und bei der Erstellung der notwendigen Gründungsunterlagen. Zudem bieten wir Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Abwicklung aller erforderlichen Schritte während des Entstehungsprozesses der Gesellschaft an.

Darüber hinaus spezialisieren wir uns auf die Erstellung von Gründungsschriften, Satzungen und weiteren Dokumenten, die mit der Gründung oder Errichtung einer Gesellschaft zusammenhängen. Wir übernehmen die Registrierung von Gesellschaften bei den zuständigen Behörden sowie in öffentlichen Registern und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Ämtern. Ebenso sind wir in der Lage, Steuerberatung zum Zwecke der Steueroptimierung und der Wahl der richtigen Gesellschaftsform (s.r.o. [GmbH], a.s. [AG], Beitragsorganisation, freiwillige Gemeindeverbände u. a.) anzubieten.

Unsere Kanzlei bietet auch rechtliche Unterstützung bei Änderungen in der Organisationsstruktur der Gesellschaft sowie bei weiteren damit zusammenhängenden Fragen an. Bei Bedarf leisten wir Rechtsberatung zu den rechtlichen Vorschriften im Bereich der Unternehmensführung und helfen unseren Klienten bei der Lösung verschiedener Rechtsprobleme in diesem Bereich.

Zu den Vorteilen unserer Dienstleistungen im Bereich der Gesellschaftsgründung für Gemeinden, Städte und Regionen gehören:

Mgr. Martin Juřík, LL.M.

PARTNER | FÜHRENDER RECHTSANWALT

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