ARBEITSRECHT

Unsere Anwaltskanzlei bietet Städten und Gemeinden umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts an, einschließlich der Problematik des Beamtengesetzes sowie des Gesetzes über die Bediensteten von Selbstverwaltungseinheiten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, internen Vorschriften sowie bei der Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Wir bieten fachkundige Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei Fragen der Arbeitnehmerhaftung sowie in spezifischen Angelegenheiten der Bediensteten in der kommunalen Selbstverwaltung.

Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass die arbeitsrechtlichen Beziehungen in Ihrer Gemeinde im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung stehen.

Zu unseren häufigsten Dienstleistungen gehören daher:

Mgr. Martin Juřík, LL.M.

PARTNER | FÜHRENDER RECHTSANWALT

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